Dokumente aufbewahren? Warum?
Weil ein Gesetz das vorschreibt. Dieses ist das Handelsgesetzbuch (HGB).
§ 238 Buchführungspflicht
[...]
(2) Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
Im Zweifel gibt es IMMER ein Gesetz, dass etwas vorschreibt! Nicht nur in Deutschland.