Welches Einkommen bleibt steuerfrei?

In Deutschland unterliegt jedes Einkommen der Einkommenssteuer. Doch gelten für bestimmte Grundbeträge oder bestimmte Einkommensarten Steuerfreibeträge, die nicht mit einer Steuer belegt sind, z. B. der so genannte Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums.

Daneben kann jeder Arbeitnehmer zusätzliche Steuerfreibeträge für sein Einkommen geltend machen, da er bestimmte Teile seines Einkommens benötigt um diese Einkommen zu beziehen, die so genannten Werbungskosten, wie zum Beispiel Fahrten zur Arbeit o. ä.

Wenn jetzt im Vorhinein feststeht, dass ein Arbeitnehmer bestimmte Ausgaben haben wird, die bei der jährlichen Steuererklärung sein zu versteuerndes Einkommen mindern, dann kann er sich diese Beträge vorab monatlich als steuerfrei kennzeichnen lassen. Hierdurch erhöht sich das monatlich auszuzahlende Nettogehalt.

Die Beträge werden als feste Steuerfreibeträge auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen und nicht mit einer Steuer belegt.

Daneben gibt es bestimmte Gehaltsbestandteile, wie zum Beispiel Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt werden.